Wir beraten in Rechts- und Steuerfragen
Seit dem 1. Juli 2008 dürfen auch Nicht-Juristen ihren Kunden juristische Leistungen, also Rechtsberatung, anbieten. Grundlage dafür ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Folgende Rechtsberatungen sind dem Mittelstand in Europa e.V. erlaubt:
allgemeine Hinweise zur Anwendung von Rechtsnormen, z.B. durch Rundbriefe, und
Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen, die typisch für die Branche und nur der Hauptleistung untergeordnet sind.
Wir werden auch für alle Rechtsgebiete der Insolvenzbearbeitung unseren Mandanten zur Verfügung stehen. Dort, wo Berufsträger die ausschließliche Handlungsvollmacht haben, werden diese unsere Mitglieder ebenfalls betreuen.

Buchhaltung und Jahresabschluss
Wir erledigen die Buchhaltung durch Coaches, die wir für Sie vor Ort gewinnen werden. Wir können Buchhaltungen mit vielen der angebotenen Softwarelösungen erledigen, auch mit DATEV, der Software für Steuerberater.
Wir benutzen die Buchhaltungssoftware der Lexware GmbH. Sie erhalten von uns alle notwendigen Unterlagen von der betriebswirtschaftlichen Auswertung bis zu einzelnen Kontenblättern auf Ihren Wunsch zur Verfügung gestellt. Wir rechnen ab nach der steuerlichen § 4 Abs. 3 EStG-Regel (Einnahme-Überschuss-Rechnung) oder nach der doppelten Buchführung (Handelsbilanz). Als Verein erbringen wir bestimmte nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ausdrücklich genannte juristische und steuerberatende Dienstleistungen.



